Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von GEOWanna (SaaS)
Anbieter: Autohaus Weeber GmbH, Weil der Stadt, Deutschland – Marke „Weeber Digital“ – nachfolgend „Anbieter“
Leistung: GEOWanna (Generative Engine Optimization — Analyse der KI-/generativen Sichtbarkeit von Websites)
Stand: 2026-08-03
Version: V1
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „GEOWanna“ als Software-as-a-Service (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“).
- Die Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie richten sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Begriffsbestimmungen: – „Kunde“: der Unternehmer, der mit dem Anbieter einen Vertrag über die Nutzung der Software schließt. – „Analyse“ / „Report“: die vom Dienst erzeugte Auswertung der generativen/KI-Sichtbarkeit einer vom Kunden angegebenen Domain nebst Handlungsempfehlungen. – „Domain“: die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Internetdomain/Website, die Gegenstand der Analyse ist. – „Paket“: der vom Kunden gewählte Leistungsumfang (derzeit Paket S oder Paket M) gemäß jeweils gültiger Leistungsbeschreibung/Preisliste. – „Kundendaten“: alle vom Kunden im Rahmen der Nutzung eingegebenen oder erzeugten Daten (insbesondere angegebene Domains und erzeugte Reports). – „Zahlungsdienstleister“: der vom Anbieter eingesetzte Merchant of Record (Paddle.com), über den Bestellung und Zahlung abgewickelt werden (§ 6).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit („Mietmodell“). Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
- Gegenstand der Leistung ist die Analyse der generativen bzw. KI-gestützten Sichtbarkeit (Generative Engine Optimization) der vom Kunden angegebenen Domain sowie die Bereitstellung einer verständlichen Auswertung mit Priorisierung und Handlungsempfehlungen. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
- Inkludierte und optionale Leistungen. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem vom Kunden gewählten Paket sowie der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Zu unterscheiden ist zwischen inkludierten Leistungen, die im gewählten Paket ohne gesondertes Entgelt enthalten sind, und optionalen Leistungen, die gegen gesondertes Entgelt oder nach gesonderter Bestellung hinzugebucht werden können. [Hinweis SiDITSystematik: optionale Leistungen werden nicht einzeln aufgeführt; es wird nur auf die Unterscheidung als solche hingewiesen.]
- Art und Grenzen der Leistung. Die Analyse beruht auf dem Stand der abgefragten generativen Systeme und Datenquellen zum Analysezeitpunkt. Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung der Analyse und Bereitstellung des Reports, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (etwa eine bestimmte Sichtbarkeit, Platzierung oder Nennung in KI-Systemen). Ergebnisse generativer KI-Systeme sind nicht vom Anbieter beeinflussbar und können sich jederzeit ändern.
- Kein über die mietvertragliche Bereitstellung hinausgehender Service. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter ausschließlich die mietvertragliche Bereitstellung der Software (§§ 535 ff. BGB) im vereinbarten Umfang. Über die Bereitstellung hinausgehende Leistungen, insbesondere Beratung, Schulung, Individualanpassungen, die Umsetzung der im Report enthaltenen Handlungsempfehlungen sowie sonstige Dienst- oder Werkleistungen, sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.
- Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und an den technischen Fortschritt anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird (vgl. § 13).
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
- Die Darstellung der Software stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden im Online-Bestellprozess und deren Annahme durch den Anbieter zustande, spätestens mit Freischaltung des Zugangs bzw. Bereitstellung der Leistung.
- Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt. Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit Verbrauchern abzulehnen.
- Registrierung erfolgt über die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse; die E-Mail-Adresse ist im Rahmen der Registrierung zu verifizieren. Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung und Bestellung gemachten Angaben (insbesondere Firma und Domain) zutreffend und vollständig sind, und hält diese aktuell.
- Der Zugang erfolgt über persönliche Zugangsdaten. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 4 Verfügbarkeit, Service-Level (SLA)
- Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) bereit.
- Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Support: [Support-Kanäle, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten — als Anlage „SLA“ konkretisieren].
§ 5 Nutzungsrechte, Pflichten des Kunden, Domain-Zusicherung
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
- Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht ein, die im Rahmen der Nutzung erzeugten Analyseergebnisse und Reports für seine eigenen geschäftlichen Zwecke bestimmtungsgemäß zu nutzen. Bestehende Schutzrechte des Anbieters an der Software sowie an den zugrunde liegenden Methoden, Auswertungslogiken und Darstellungsformen bleiben unberührt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Daten in anonymisierter und aggregierter Form zu Zwecken der Verbesserung, Weiterentwicklung und statistischen Auswertung seiner Leistungen zu nutzen. Ein Rückschluss auf den Kunden oder die analysierte Domain ist dabei ausgeschlossen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, keine Schadsoftware einzubringen und Sicherheitsmechanismen nicht zu umgehen.
- Domain-Zusicherung. Der Kunde darf ausschließlich eigene Domains bzw. Websites zur Analyse angeben, über die er verfügungsbefugt ist. Die Angabe von Domains oder Websites, die dem Kunden nicht gehören oder für die er nicht verfügungsbefugt ist, ist unzulässig. Der Kunde sichert zu, dass ihm hinsichtlich der angegebenen Domain die erforderlichen Rechte zustehen.
- Recht zum automatisierten Abruf (Crawling). Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Erbringung der Leistung erforderliche, einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die angegebene(n) Domain(s) bzw. Website(s) automatisiert abzurufen und zu crawlen, insbesondere die dort öffentlich abrufbaren Inhalte aufzurufen, auszulesen, zu speichern und zum Zweck der Analyse und Erstellung des Reports zu verarbeiten. Soweit für die Analyse erforderlich, umfasst dieses Recht auch das Auslesen strukturierter Daten sowie das Überwinden technischer Zugriffsbeschränkungen im vereinbarten Umfang. Der Kunde sichert zu, zur Einräumung dieses Rechts befugt zu sein und dass dem automatisierten Abruf keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Absatz 3 (Angabe fremder Domains/Websites) oder aus der Einstellung rechtswidriger Inhalte durch den Kunden resultieren, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Angaben sowie die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung in eigener Verantwortung zuständig.
- Mitwirkungspflichten. Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch vollständige und zutreffende Angabe der zu analysierenden Domain(s), die Aktualhaltung seiner Bestell- und Kontaktdaten sowie den Schutz seiner Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht nach, ist der Anbieter für dadurch verursachte Leistungsverzögerungen nicht verantwortlich; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet werden.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsabwicklung über Merchant of Record
- Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß Bestellung und jeweils gültiger Preisliste. Die Preise ergeben sich aus der im Bestellprozess angezeigten Preisliste. Es handelt sich um ein monatlich wiederkehrendes Abonnement.
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Bestellprozess so ausgewiesen.
- Zahlungsabwicklung über Merchant of Record. Bestellung und Zahlungsabwicklung erfolgen über den vom Anbieter eingesetzten Online-Wiederverkäufer und Merchant of Record Paddle.com (Paddle.com Market Ltd., 30 Old Bailey, London, EC4M 7AU, Vereinigtes Königreich). Paddle wickelt als Merchant of Record die Bestellung, die Zahlung, die Rechnungsstellung sowie auftragsbezogene Anfragen und Rücksendungen ab. Zahlungen erscheinen auf der Abrechnung des Kunden als „PADDLE“. Ergänzend gelten insoweit die Checkout-Bedingungen von Paddle (Paddle Checkout Buyer Terms). Die vertragliche Leistungserbringung (Bereitstellung der Software) schuldet der Anbieter.
- Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich mit Wirkung zum jeweiligen Verlängerungsdatum anzupassen. Die Anpassung ist der Höhe nach begrenzt auf die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen, Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ (WZ 2008, Abteilung 62), seit der letzten maßgeblichen Preisfestsetzung. Sinkt der Index, ist der Anbieter zur entsprechenden Absenkung verpflichtet. Der Anbieter kündigt die Anpassung spätestens [8 Wochen] vor Wirksamwerden in Textform an.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach Ankündigung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit im monatlichen Abonnement geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von [Frist] zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
- Die Kündigung bzw. Verwaltung des Abonnements (einschließlich Zahlungsdetails) erfolgt über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters (Paddle-Kundenportal). Der Anbieter weist im Bereich „Abrechnung“ auf den Zugang zum Kundenportal hin.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus.
§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Datenexport bei Vertragsende
- Der Kunde kann die von ihm erzeugten Reports während der Vertragslaufzeit über den Dienst abrufen und herunterladen. Es obliegt dem Kunden, die von ihm benötigten Reports vor Vertragsende zu exportieren.
- Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Gewährleistung / Mängelhaftung
- Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 11.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. [
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Haftungshöchstgrenze. Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen der Höhe nach beschränkt werden darf (insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht), ist sie je Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter aus Gewährleistung und Haftung verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus einer übernommenen Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 13 Änderung dieser AGB und der Leistungen
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten (insbesondere Leistungsumfang und Entgelt) zum Nachteil des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform unter Hervorhebung der Änderungen mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; der Anbieter weist in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf das Widerspruchsund Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; dem Anbieter steht ein Kündigungsrecht zum nächsten zulässigen Termin zu.
§ 14 Höhere Gewalt
- Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so ist sie für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und mit zumutbaren Mitteln nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, Krieg, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen sowie großflächige Störungen bei Vorleistern.
- Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil zu kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung fremden Rechts führen würden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
